Autonome Selbstverwaltung durch Satzungsrecht

Selbstverwaltung

Satzungsautonomie

Das Steuerberater­­versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern regelt seine Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.

Organe

Organe des Versorgungswerks sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt.

Aufgaben und Zusammensetzung der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung hat u.a. folgende Aufgaben, sie beschließt über

  • die Richtlinien der Versorgungspolitik,
  • die Satzung und deren Änderungen,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes,
  • die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen.

 
Ferner ist die Vertreterversammlung zuständig für Richtlinien z. B. über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten. Auch bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung können an die Zustimmung der Vertreterversammlung gebunden werden.

 FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Mitgliedern.  Lesen Sie mehr