Allgemeine Informationen
Aufgabe
Das Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.
Zuständigkeitsgebiet
Das Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ist für Steuerberater/innen in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Mitgliederkreis
Mitglieder im Versorgungswerk sind obligatorisch die Mitglieder der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob der Steuerberaterberuf selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird.
Freiwillige Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft (Ende der Mitgliedschaft in der Berufskammer oder Aufgabe des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich) ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis fortführen.
Organisation
Das Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über die Steuerberaterversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und der Satzung des Versorgungswerks.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Mitgliedern. Lesen Sie mehr